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Ist meine Website vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Agentur, Trends, Website

29. März 2025

Agentur, Trends, Website

Lesezeit:

1–2 Minuten

Tut mir Leid, aber jetzt wird es ein wenig trocken aber wichtig! 


Ist deine Website vom Barrierefeiheitsstärkungsgesetz betroffen? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt in Deutschland und basiert auf der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act). Es betrifft vor allem Hersteller, Anbieter und Betreiber von bestimmten Produkten und Dienstleistungen, die für Verbraucher zugänglich sein müssen. Konkret gilt das BFSG für folgende Bereiche:

1. Produkte:

– Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten
– Computerhardware und Betriebssysteme
– Elektronische Kommunikationsgeräte wie Smartphones
– E-Reader
– Zahlungsterminals
– Verbraucherelektronik wie Fernseher und Mediaplayer


2. Dienstleistungen:

– Elektronische Kommunikation (z. B. Telefon- und Internetdienste)
– Bankdienstleistungen (z. B. Online-Banking)
– Verkehrsdienstleistungen (z. B. Reisebuchungssysteme, Websites und Apps von Verkehrsanbietern)
– E-Commerce (Onlineshops)
– Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (z. B. Streaming-Plattformen)


3. Zielgruppe des Gesetzes:

Das Gesetz richtet sich an:

– Unternehmen, die die genannten Produkte oder Dienstleistungen in der EU bereitstellen oder betreiben.
– Behörden und Organisationen, die öffentliche Dienstleistungen in diesen Bereichen anbieten.


Ausnahmen:

Kleine Unternehmen, die Dienstleistungen bereitstellen, können unter bestimmten Bedingungen von den Anforderungen ausgenommen sein, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden.

Das Ziel des Gesetzes ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen zu verbessern und Barrieren abzubauen, insbesondere in der digitalen und physischen Welt. Die Umsetzungspflicht tritt in vollem Umfang ab dem 28. Juni 2025 in Kraft.

Ob du betroffen bist und wie du deine Website barrierefrei gestalten kannst – ich unterstütze dich gerne dabei.

Ein Beitrag von: Jan Leve

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